Die Eigenkapital-Triage steht an – Wer erhält Eigenkapital vom Bund?

Auf die Liquiditätskrise folgt die Eigenkapitalkrise. Denn wegbrechende Umsatzerlöse bei fortbestehenden Kosten fressen das Eigenkapital der Unternehmen auf. Der Staat stellt deshalb vermehrt Eigenkapital zur Verfügung, wie aktuell der Fall Lufthansa zeigt. Insbesondere soweit es den kleinen Mittelstand angeht, fehlt allerdings bislang ein strukturiertes Angebot geeigneter Instrumente. Der Bund steht vor der schwierigen Frage, wie begrenzte Mittel in Form von Eigenkapital auf die Unternehmen allokiert werden sollen. Zitat Kanzlerin Merkel am 28. April 2020: „Es wird jetzt schwierige Verteilungsdiskussionen geben.“
Dr. Thomas Asmus,
Dr. Nils Christian Ipsen,
Dr. Sophia Schwemmer
Mittwoch, der 29. April 2020

1. Eigenkapital-Maßnahmen des Bundes

Positive Eigenkapitaleffekte, von denen theoretisch alle Unternehmen profitieren können, ergeben sich lediglich aus dem Kurzarbeitergeld. Bei sonstigen Eigenkapitalmaßnahmen differenziert das Maßnahmenpaket des Bundes grundlegend nach Qualifikationsmerkmalen der Unternehmen.

1.1 Wirtschaftsstabilisierungsfonds – Eigenkapital für Große bzw. „systemrelevante“ Unternehmen und Start-Ups

Der Gesetzgeber hat den Wirtschaftsstabilisierungsfonds ausgestattet und seinen Auftrag erweitert. Er kann jetzt auch Unternehmen der Realwirtschaft Eigenkapital zur Verfügung stellen. Hiervon können (nur) folgende Unternehmen profitieren:

  • Große Unternehmen, die zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllt haben: (a) eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro, (b) mehr als 50 Mio. Euro Umsatzerlöse und (c) mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
  • Unternehmen, die bedeutsam für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind. Dazu können z.B Betreiber einer kritischen Infrastruktur, bestimmte Software-Entwickler oder Unternehmer der Medienwirtschaft gehören (vgl. die Liste in § 55 Außenwirtschaftsgesetz).
  • Start-Ups, die seit dem 1. Januar 2017 in mindestens einer Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Mio. Euro einschließlich des durch diese Runde eingeworbenen Kapitals bewertet wurden.

Der Stabilisierungsfonds wird zur Übernahme von Garantien in einer Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro ermächtigt. Für die Rekapitalisierungsmaßnahmen und die Refinanzierung von KfW-Darlehen wird das BMF jeweils zur Kreditaufnahme in Höhe von 100 Milliarden Euro ermächtigt.

Die interessierten Unternehmen verhandeln die Garantien oder Rekapitalisierungsmaßnahmen mit dem BMWi und beantragen sie auch dort. Voraussetzungen für die Stabilisierungsmaßnahmen sind insbesondere, dass das Unternehmen (i) keine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit hat, (ii) eine klare eigenständige Fortführungsprognose nach der Pandemie bietet, (iii) sich nicht bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten befand und (iv) Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bietet.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht gleichwohl kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen. Vielmehr entscheidet das BMF in Einvernehmen mit dem BMWi darüber nach pflichtgemäßem Ermessen. Zumindest für Garantien über geringere Summen soll die Entscheidung durch Rechtsordnung auf die KfW übertragen werden. Bei der Entscheidung werden in jedem Fall berücksichtigt (i) die Bedeutung des Unternehmens für die Wirtschaft Deutschlands, (ii) die Dringlichkeit, (iii) die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb und (iv) der Grundsatz der sparsamen Mittelverwendung. Zu den möglichen Rekapitalisierungsmaßnahmen des Stabilisierungsfonds gehören der Erwerb von nachrangigen Schuldtiteln, Hybridanleihen, Genussrechten, stillen Beteiligungen, Wandelanleihen und Anteilen an Unternehmen sowie die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals der Unternehmen. Dabei müssen diese Maßnahmen zur Stabilisierung erforderlich sein und gegen eine angemessene Vergütung erfolgen.

Im Rahmen des offenbar rund 10 Mrd. Euro umfassenden Rettungspakets für die Lufthansa stellt der Stabilisierungsfonds auch in erheblichem Umfang Rekapitalisierung, d.h. Eigenkapital zur Verfügung.

Vergleichbare Bestrebungen existieren auch auf Länderebene. So wird z.B. in Bayern ein sog. Bayernfonds geschaffen, der sich in der Struktur am Wirtschaftsstabilisierungsfonds orientiert, jedoch stärker auf den Mittelstand ausgerichtet ist.

1.2 Hilfe für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige freier Berufe

Für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten sind Soforthilfen beschlossen worden, d.h. konkret gibt es bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten. Verschiedene Bundesländer sehen darüber hinaus auch Soforthilfen für Unternehmen mit bis 100 oder gar 250 Beschäftigten vor. Die maximal gewährten Soforthilfen betragen für die größten noch erfassten Unternehmen maximal 60.000 Euro, in den meisten Bundesländern jedoch maximal ca. 25.000 Euro. Hier wird sich die Frage stellen, ob nach Ablauf der drei Monate ein Nachschlag gewährt werden soll und kann.

1.3 Hilfe für kleine Start-Ups und kleine Mittelständler

Für Start-Ups hat die Bundesregierung ein schrittweise umzusetzendes Maßnahmenpaket beschlossen. Hierbei sollen öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um vermehrt Co-Investitionen zusammen mit privaten Investoren durchführen zu können. Ferner sollen die Dachfondsinvestoren KfW Capital und der EIF mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden, um Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen.

Ferner kündigt die Bundesregierung an, die Finanzierung mit Wagniskapital und eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler zu erleichtern. Und die Bundesregierung will die Ausgestaltung eines Zukunftsfonds für Start-ups abstimmen, der mittelfristig den Weg aus der Krise unterstützen soll. Dies ist bislang wenig konkret, und hier wird die Musik insbesondere für den kleinen Mittelstand spielen.

2. Maßnahmen ohne Eigenkapitaleffekt

Die sonstigen Maßnahmen des Corona-Krisenpakets, nämlich etwa die Bereitstellung von Krediten, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, das Moratorium für Verträge, Gutscheinlösungen und die beschlossenen steuerlichen Erleichterungen, führen nicht zu einer Verbesserung des Eigenkapitals der Unternehmen, sondern dienen lediglich der Überbrückung von Liquiditätsengpässen.

3. Strukturierungsaufgabe des Bundes

Der Bund muss Mittelaufbringung und -allokation für Eigenkapitalmaßnahmen regeln.

Bei der Mittelaufbringung wird darüber zu entscheiden sein, inwieweit sie auch durch eine Sonderabgabe derjenigen Unternehmen finanziert wird, die in der Coronakrise in 2020 stabile oder sogar höhere Gewinne erwirtschaften.

Bei der Allokation muss der Bund Farbe bekennen insbesondere was den Mittelstand angeht. Soweit es um den Vermögensstatus hilfsbedürftiger Unternehmen geht (drohende Überschuldung, positive Prognose), dürfte sich vor allem das Problem stellen, wie man zehntausende Anträge auf Rekapitalisierung prüft und über Auswahl und Konditionen des jeweiligen Eigenkapitalinstruments entscheidet (stille Beteiligung, Kapitalerhöhung, Genussrecht, Wandeldarlehen usw).

Eine besonders schwierige Aufgabe ist es, begrenzte Mittel nach sachgerechten Kriterien auf Branchen und Unternehmen zu verteilen. Denn förderwürdig sind nicht nur Unternehmen, die an Schlüsseltechnologien arbeiten oder aus anderen Gründen besonders systemrelevant sind. Die Bundesregierung will und muss die Situation auch nutzen, um wirtschaftspolitische Akzente zu setzen. Sie formuliert ein ehrgeiziges Klimaziel und will bei Konjunkturprogrammen den Klimaschutz fest im Blick behalten. Vorrangig sollen Investitionen in moderne Technologien und klimafreundliche Investitionen gefördert, der Ausbau erneuerbarer Energien forciert werden.

Bei der Verteilung ist Eile geboten, laut aktueller Umfrage des Münchener IfO-Instituts geben 29% der befragten Unternehmen an, bei Aufrechterhaltung der pandemiebedingten Einschränkungen nur noch 3 Monate überleben zu können. Knapp 53% der befragten Unternehmen könnten laut Umfrage nicht länger als 6 Monate durchhalten.

Der „kleine Mittelständler“ ist nicht systemrelevant, der „kleine Mittelstand“ ist es. Die von Frau Merkel erwähnte „schwierige Verteilungsdiskussion“ ist in vollem Gange, eine Tendenz auszumachen: Eigenkapital wird vorrangig innovativen und klimaschutzfreundlichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Eine Abwrackprämie wird es nicht geben. Wie mit klassischen Geschäftsmodellen des kleinen Mittelstandes verfahren wird, ist offen.

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